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Valery Giscard d`Estaing, Präsident des 105-köpfigen
Konvents, präsentierte beim EU-Gipfel den umstrittenen Verfassungsentwurf.
Effizienz, Transparenz, Demokratie waren die Säulen, um die
in 16 Monaten gerungen oder gemauert werden sollte.
Die Idee des Konvents wurde im Dezember 2001 aus einer doppelten
Not geboren. Zwölf Monate zuvor war in Nizza der letzte Versuch
gescheitert, die Union handlungsfähiger zu machen. Daneben
mussten sich die 15 Regierungen eingestehen, dass die überkommene
Praxis, Vertragsrevisionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit
auszukaspern, untauglich geworden war.
Langsam und zäh fing der Konvent an - übrigens 98% bestehend
aus Männern in einem Durchschnittsalter von 50 Jahren, hektisch
und unter immer mehr Zeitdruck wurden zum Schluss die Kompromisse
zusammengedampft.
Die Gleichstellungsklausel ist im Gegensatz zum ersten Entwurf
enthalten, dafür ist Gott aus der Schrift spurlos verschwunden
und die ChristSozialen in Bayern raufen sich die Haare.
Mehr Kontinuität - weniger Rotation
Die Abschaffung der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft. Um
mehr Kontinuität zu sichern soll ein EU-Ratspräsident,
der keiner Regierung angehören darf, auf zweieinhalb Jahre
gewählt werden. Die Befugnisse sind auf eine koordinierende
Rolle eines Vorsitzenden reduziert worden.
Eingeführt wurde auch das Amt eines europäischen Außenministers,
um die Autorität nach außen mehr zu stärken. Er
soll den Mitgliedsstaaten zuarbeiten und der Europäischen Kommission
angehören.
Das Europa-Parlament wird in seinen Befugnissen aufgewertet. Konnte
es bislang nur in rund 40 Feldern Rechtsakte gemeinsam mit den Regierungen
beschließen, wurden diese Bereiche jetzt auf 70 erweitert.
Volksentscheid
EU BürgerInnen haben die Möglichkeit ein Volksbegehren
einzubringen, wobei sie sich auch auf die in der Verfassung eingebettete
"Grundrechte-Charta" berufen können. Wenn mindestens
eine Million EU-BürgerInnen aus verschiedenen Staaten eine
Petition einbringen, kann die EU-Kommission aufgefordert werden,
legislativ tätig zu werden.
Zudem erhalten die nationalen Volksversammlungen künftig erstmals
das Recht, gegen Brüsseler Bestimmungen vorzugehen, bei denen
sie eine Überschreitung gemeinschaftlicher Kompetenzen vermuten.
Klausel zu Mehrheitsentscheidungen
Der Abstimmungsmodus im MinisterInnenrat, sieht vor, dass künftig
eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten notwendig ist, die zusammen drei
Fünftel der EU-Bevölkerung ausmachen soll.
Kleine Länder fürchten, durch die vorgesehene Mehrheitsformel
an Einfluss zu verlieren, da diese die Bevölkerungsgröße
stärker betont als zuvor. Erst 2009 solle entschieden werden,
ob es eine Neuverteilung der Stimmgewichtung geben solle,
Gescheitert ist der Konvent beim Versuch, bei Beschlüssen
zum Steuerwesen und in der Außen- und Sicherheitspolitik die
Mehrheitsentscheidungen durchzusetzen und die nationalen Vetos abzuschaffen.
Denn z.B. bei der Einwanderungs- und Asylpolitik will man nationale
Vorgaben
auf keine Fall der Mehrheit des MinisterInnenrates unterwerfen.
Und Macht:
Die Machtoption, in Zukunft auf dem Globus eine größere
und gar eigenständige Rolle zu spielen, ist in der Verfassung
nicht vergessen worden, denn die Festung EU will auch ein militärisch
globaler Akteur werden ist
Bis Mitte Juli muss der Konvent nachsitzen, denn die Abschaffung
des Vetos und die Einführung von Mehrheitsentscheidungen in
den Gemeinschaftsgremien muss noch durchgestritten werden. Besonders
Großbritannien wehrt sich vehement gegen Mehrheitsentscheidungen
in der Außen- und Sicherheitspolitik.
Die Vorstellung und Unterzeichnung des Verfassungsentwurfes ist
für Mitte Juli in Rom während der Ratspräsidentschaft
um Berlusconi geplant.
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