Schwerpunkt - 25.06.03
Das Konventspapier
Effizienz, Transparenz und Demokratie?

Valery Giscard d`Estaing, Präsident des 105-köpfigen Konvents, präsentierte beim EU-Gipfel den umstrittenen Verfassungsentwurf.

Effizienz, Transparenz, Demokratie waren die Säulen, um die in 16 Monaten gerungen oder gemauert werden sollte.

Die Idee des Konvents wurde im Dezember 2001 aus einer doppelten Not geboren. Zwölf Monate zuvor war in Nizza der letzte Versuch gescheitert, die Union handlungsfähiger zu machen. Daneben mussten sich die 15 Regierungen eingestehen, dass die überkommene Praxis, Vertragsrevisionen unter Ausschluss der Öffentlichkeit auszukaspern, untauglich geworden war.

Langsam und zäh fing der Konvent an - übrigens 98% bestehend aus Männern in einem Durchschnittsalter von 50 Jahren, hektisch und unter immer mehr Zeitdruck wurden zum Schluss die Kompromisse zusammengedampft.

Die Gleichstellungsklausel ist im Gegensatz zum ersten Entwurf enthalten, dafür ist Gott aus der Schrift spurlos verschwunden und die ChristSozialen in Bayern raufen sich die Haare.

Mehr Kontinuität - weniger Rotation

Die Abschaffung der rotierenden EU-Ratspräsidentschaft. Um mehr Kontinuität zu sichern soll ein EU-Ratspräsident, der keiner Regierung angehören darf, auf zweieinhalb Jahre gewählt werden. Die Befugnisse sind auf eine koordinierende Rolle eines Vorsitzenden reduziert worden.

Eingeführt wurde auch das Amt eines europäischen Außenministers, um die Autorität nach außen mehr zu stärken. Er soll den Mitgliedsstaaten zuarbeiten und der Europäischen Kommission angehören.

Das Europa-Parlament wird in seinen Befugnissen aufgewertet. Konnte es bislang nur in rund 40 Feldern Rechtsakte gemeinsam mit den Regierungen beschließen, wurden diese Bereiche jetzt auf 70 erweitert.

Volksentscheid

EU BürgerInnen haben die Möglichkeit ein Volksbegehren einzubringen, wobei sie sich auch auf die in der Verfassung eingebettete "Grundrechte-Charta" berufen können. Wenn mindestens eine Million EU-BürgerInnen aus verschiedenen Staaten eine Petition einbringen, kann die EU-Kommission aufgefordert werden, legislativ tätig zu werden.

Zudem erhalten die nationalen Volksversammlungen künftig erstmals das Recht, gegen Brüsseler Bestimmungen vorzugehen, bei denen sie eine Überschreitung gemeinschaftlicher Kompetenzen vermuten.

Klausel zu Mehrheitsentscheidungen

Der Abstimmungsmodus im MinisterInnenrat, sieht vor, dass künftig eine Mehrheit der Mitgliedsstaaten notwendig ist, die zusammen drei Fünftel der EU-Bevölkerung ausmachen soll.

Kleine Länder fürchten, durch die vorgesehene Mehrheitsformel an Einfluss zu verlieren, da diese die Bevölkerungsgröße stärker betont als zuvor. Erst 2009 solle entschieden werden, ob es eine Neuverteilung der Stimmgewichtung geben solle,

Gescheitert ist der Konvent beim Versuch, bei Beschlüssen zum Steuerwesen und in der Außen- und Sicherheitspolitik die Mehrheitsentscheidungen durchzusetzen und die nationalen Vetos abzuschaffen.

Denn z.B. bei der Einwanderungs- und Asylpolitik will man nationale Vorgaben
auf keine Fall der Mehrheit des MinisterInnenrates unterwerfen.

Und Macht:

Die Machtoption, in Zukunft auf dem Globus eine größere und gar eigenständige Rolle zu spielen, ist in der Verfassung nicht vergessen worden, denn die Festung EU will auch ein militärisch globaler Akteur werden ist

Bis Mitte Juli muss der Konvent nachsitzen, denn die Abschaffung des Vetos und die Einführung von Mehrheitsentscheidungen in den Gemeinschaftsgremien muss noch durchgestritten werden. Besonders Großbritannien wehrt sich vehement gegen Mehrheitsentscheidungen in der Außen- und Sicherheitspolitik.

Die Vorstellung und Unterzeichnung des Verfassungsentwurfes ist für Mitte Juli in Rom während der Ratspräsidentschaft um Berlusconi geplant.

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