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Im Gegenzug zur Aufhebung des Amts des Staatsministers für
Menschenrechte wurde das "Staatliche Büro für Menschenrechte"
1995 gegründet. In dessen Aufgabenbereich fällt zum einen,
die Öffentlichkeit über die vom Völkerrecht und der
innerstaatlichen Rechtsordnung garantierten Menschenrechte zu informieren,
zum anderen die Einhaltung der Menschenrechte zu überwachen
und Programme, die auf eine Verbesserung der Menschenrechtssituation
hinwirken sollen, auszuarbeiten und zu koordinieren.
Das Büro hat einen Zwitterstatus: Es ist laut Gesetz eine
selbständige staatliche Behörde. Staatlich, weil der Leiter
des Büros, durch das Parlament auf vier Jahre
gewählt wird und diesem verantwortlich ist. Wally Geyermann
interviewte den Leiter des Büros, Herrn Bruvers, über
die Arbeit des lettischen Büros für Menschenrechte.
Seit 1997 ist ein Zuwachs an sozialen und wirtschaftlichen Beschwerden
beim staatlichen Menschenrechtsbüro zu verzeichnen. Dies kann
u.a. auf die Änderung des Gesetzes über das Eigentum zurückgeführt
werden. Danach muss Eigentum, das vor 1940 oder nach dem Zweiten
Weltkrieg widerrechtlich enteignet wurde, wieder an seine ursprünglichen
BesitzerInnen zurückgegeben werden. Dies hat zur Folge, daß
viele ehemaligen BesitzerInnen, ihre Ansprüche aus dem Ausland
anmelden. Da bis zur Unabhängigkeit Lettlands Wohnungen staatlich
subventioniert waren, bestehen heute Differenzen zwischen denjenigen,
die ihre Besitzansprüche geltend machen und den jetzigen BewohnerInnen,
meist RentnerInnen, die ihre Miete nicht mehr bezahlen können.
Des weiteren befasst sich das Büro mit der Verbesserung des
Strafvollzugs sowie der Absicherung der Rechte von Kindern, Flüchtlingen
und Asylsuchenden. Aber auch das Problem der Kriegsdienstverweigerung
aus Gewissensgründen fällt in den Aufgabenbereich des
staatlichen Büros für Menschenrechte. Da das lettische
Wehrgesetz diese Möglichkeit ausschließt, es zur Zeit
keinen Zivildienst gibt und Gesetzesänderungen nicht mit den
eingegangenen Vorschlägen Schritt halten können.
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