|
Das Auswärtige Amt will Ausländern aus Staaten mit Visumspflicht
künftig die Einreise nach Deutschland erleichtern. Im Zweifel
sollten die Beamten in den deutschen Botschaften und Konsulaten
im Ausland "für die Reisefreiheit entscheiden und nicht
für die Abschottung der Bundesrepublik" sagte der
Staatsminister im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer. Sämtliche
deutsche Auslandsvertretungen hätten in den vergangenen Tagen
eine entsprechende Weisung von Außenminister Joschka Fischer
erhalten.
Dies ist eine Pressemeldung aus dem Frühjahr 2000.
Ulrike Voss ist Mitarbeiterin der Freien Flüchtlingsstadt
Nürnberg und steht in häufigem Kontakt zu den deutschen
Auslandsvertretungen. Sie hat keineswegs das Gefühl, dass seit
dieser Ansage eine Erleichterung für z. B. Familienzusammenführungen
und dem Legalisieren von Papieren eingetreten ist - vielmehr sei
das Gegenteil der Fall.
Ich telephonierte heute mit einem Sprecher des Auswärtigen
Amtes. O-Töne dürfen übrigens im Radio nicht verwendet
werden - dazu sei nur ein sehr beschränkter Personenkreis des
Auswärtigen Amtes autorisiert, hieß es.
Auf meine Fragen meinte besagter Sprecher, im Grunde sei den Antragstellerinnen
immer der Grund der Ablehnung eigentlich klar. Entweder seien den
regionalen Formerfordernissen nicht genügend Rechenschaft getragen
worden oder es lägen Zweifel an der Urkundenechtheit vor etc.
Die erste schriftliche Ablehnung einer Familienzusammenführung
muss keinen Ablehnungsgrund beinhalten. Die Betroffenen können
aber ein sogennantes Remonstrierverfahren einlegen, dass eine Überprüfung
und die Offenlegung des Ablehnungsgrundes einfordert. Dieses Verfahren
kann dann in eine Klage gegen den Bescheid leiten. Knackpunkt dabei
ist natürlich wiederum der hohe Kostenfaktor ist und dass mensch
sich auf gut 1 Jahr Prozessdauer einstellen kann.
Die Freie Flüchtlingsstadt hat mittlerweile ein Antwortschreiben
auf einen Protestbrief an das Auswärtige Amt erhalten. Zwar
nicht von Joschka Fischer persönlich, aber immerhin.
In dem Brief wird um detaillierte Aufschlüsselung von Einzelfällen
gebeten und auch auf Ausnahmefälle hingewiesen. Ulrike Voss
betonte nochmals, dass es sich bei dem Vorgehen des deutschen Auslandsvertretungen
nicht um Ausnahmefälle handelt sondern um einen allgemein rigiden
Ansatz, um der Abschottungspolitik Rechnung zu tragen.
Für mehr Informationen kontaktiert die Freie Flüchtlingsstadt
in der Desi oder schaut auf der Webseite der Desi www.desi-nbg.de
im Fenster der Freien Flüchtlingsstadt FFN nach.
|