Magazin - 21.01.2004
Auswärtiges Amt erleichtert Einreise?
Eine Pressemeldung im Jahr 2000 und die Umsetzung

Das Auswärtige Amt will Ausländern aus Staaten mit Visumspflicht künftig die Einreise nach Deutschland erleichtern. Im Zweifel sollten die Beamten in den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland "für die Reisefreiheit entscheiden und nicht für die Abschottung der Bundesrepublik" sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Ludger Volmer. Sämtliche deutsche Auslandsvertretungen hätten in den vergangenen Tagen eine entsprechende Weisung von Außenminister Joschka Fischer erhalten.
Dies ist eine Pressemeldung aus dem Frühjahr 2000.

Ulrike Voss ist Mitarbeiterin der Freien Flüchtlingsstadt Nürnberg und steht in häufigem Kontakt zu den deutschen Auslandsvertretungen. Sie hat keineswegs das Gefühl, dass seit dieser Ansage eine Erleichterung für z. B. Familienzusammenführungen und dem Legalisieren von Papieren eingetreten ist - vielmehr sei das Gegenteil der Fall.

Ich telephonierte heute mit einem Sprecher des Auswärtigen Amtes. O-Töne dürfen übrigens im Radio nicht verwendet werden - dazu sei nur ein sehr beschränkter Personenkreis des Auswärtigen Amtes autorisiert, hieß es.

Auf meine Fragen meinte besagter Sprecher, im Grunde sei den Antragstellerinnen immer der Grund der Ablehnung eigentlich klar. Entweder seien den regionalen Formerfordernissen nicht genügend Rechenschaft getragen worden oder es lägen Zweifel an der Urkundenechtheit vor etc.

Die erste schriftliche Ablehnung einer Familienzusammenführung muss keinen Ablehnungsgrund beinhalten. Die Betroffenen können aber ein sogennantes Remonstrierverfahren einlegen, dass eine Überprüfung und die Offenlegung des Ablehnungsgrundes einfordert. Dieses Verfahren kann dann in eine Klage gegen den Bescheid leiten. Knackpunkt dabei ist natürlich wiederum der hohe Kostenfaktor ist und dass mensch sich auf gut 1 Jahr Prozessdauer einstellen kann.

Die Freie Flüchtlingsstadt hat mittlerweile ein Antwortschreiben auf einen Protestbrief an das Auswärtige Amt erhalten. Zwar nicht von Joschka Fischer persönlich, aber immerhin.

In dem Brief wird um detaillierte Aufschlüsselung von Einzelfällen gebeten und auch auf Ausnahmefälle hingewiesen. Ulrike Voss betonte nochmals, dass es sich bei dem Vorgehen des deutschen Auslandsvertretungen nicht um Ausnahmefälle handelt sondern um einen allgemein rigiden Ansatz, um der Abschottungspolitik Rechnung zu tragen.

Für mehr Informationen kontaktiert die Freie Flüchtlingsstadt in der Desi oder schaut auf der Webseite der Desi www.desi-nbg.de im Fenster der Freien Flüchtlingsstadt FFN nach.

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Wally Geyermann sprach mit Ulrike Voss, Mitarbeiterin der Freien Flüchtlingsstadt Nürnberg
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